In vielen Unternehmen wird von den Mitarbeitern erwartet, dass sie Arbeitskleidung tragen, teils aus Sicherheitsgründen, teils zwecks eines einheitlichen Erscheinungsbilds.
Bezüglich der Kleidung bestehen in den einzelnen Branchen und Betrieben sehr unterschiedliche Vorschriften. Wenn Sie in eine neue Arbeitsumgebung kommen, können sie sich zunächst Ihre Kollegen bezüglich der Arbeitskleidung ansehen. Oft ist bereits auf einen Blick zu erkennen, welche Richtlinien im jeweiligen Unternehmen gelten. So ist es in der Wirtschaft sowie im Bankenwesen und einigen anderen Branchen üblich, als Mann einen Anzug und als Frau ein Kostüm zu tragen. Auf dem kreativen Sektor gelten hingegen meist keine oder nur sehr lockere Vorgaben. In der Gastronomie ist häufig Arbeitskleidung vorgeschrieben, damit die Mitarbeiter ein einheitliches Bild abgeben und gleich auf den ersten Blick für den Gast zu erkennen sind. Es gibt jedoch auch viele Branchen, in denen die Berufsbekleidung nicht nur durch den Arbeitgeber festgelegt wird, sondern gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sind verpflichtend einzuhalten und geben unter anderem auch an, welche Schutzkleidung bei verschiedenen Tätigkeit zu tragen ist. Im Handwerk können dies beispielsweise Sicherheitsschuhe und eine spezielle Arbeitshose sein, auf dem Bau kommt in der Regel noch ein Helm hinzu. In vielen medizinischen Berufen sind Kittel vorgeschrieben, die bei hohen Temperaturen waschbar sein müssen. Je nach Aufgabenbereich können auch Arbeitshandschuhe, eine Schutzbrille oder ein Lärmschutz als Arbeitskleidung vorgeschrieben sein. Nur wenn die Vorgaben eingehalten werden, besteht im Falle eines Unfalls ein Anspruch auf Leistungen seitens der Berufsgenossenschaft. Daher sind unabhängig vom Beruf unbedingt alle Schutzvorschriften zu erfüllen, auch und vor allem im Interesse der eigenen Sicherheit.